Profil Studentische Vizepräsidentschaft
Im Zeitraum vom Montag den 10.02.2025 bis Mittwoch den 19.02.2025
findet die Ausschreibung der studentischen Vizepräsidentschaft an der BTU Cottbus - Senftenberg für die Legislatur 2025/26 statt.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr und soll voraussichtlich mit Beginn des Sommersemesters starten.
Ausschreibung Studentische Vizepräsidentschaft
für die Legislatur 2025/26.
Profil Studentische Vizepräsidentschaft
Die Studentische Vizepräsidentschaft bildet den Kommunikationskanal zwischen dem Präsidium der Universität und der studentischen Selbstverwaltung. Somit ist die Studierendenschaft an allen maßgebenden Entscheidungen der Universität beteiligt. Hierfür ist eine ständige Anwesenheit in den höchsten akademischen und studentischen Gremien (i.e. Präsidiumssitzung, Fakultätsleitungsrunde, Senat, Studierendenrat und Studierendenparlament) der Universität nötig. Die Bewerbenden müssen Deutsch fließend und mindestens gutes Englisch beherrschen. Weitere Sprachen sind wünschenswert. Es werden primär in Präsenz Studierende gesucht. Ein bisheriges Engagement in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung ist ebenfalls vorteilhaft. Die studentische Vizepräsidentschaft hat politisch neutral zu handeln. Für den hohen Aufwand von in etwa 20 Stunden pro Woche wird eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung gestellt
Aufgaben und Themenschwerpunkte sind unter Anderem
- Kommunikationsglied zwischen den Gremien der studentischen Selbstverwaltung und des Präsidiums der Universität
- Regelmäßige und aktive Teilnahme an Sitzungen und Diskussionen im Präsidium der Universität, der akademischen Gremien und der studentischen Selbstverwaltung
- Vermittlung von neuen Entwicklungen zwischen der studentischen Selbstverwaltung und den universitären Gremien
- Einbringung von studentischen Perspektiven in das Präsidium der Universität
- Mitwirkung und studentischer Einblick bei Entscheidungen zur Hochschulentwicklung, Evaluation von Lehre & Forschung, Studien- und Prüfungsordnungen
- Diplomatisches Verständnis und das Pflegen einer gesunden und würdevollen Diskussionskultur
- Durchsetzungsvermögen und Souveränität bei der Vertretung der gesamten Studierendenschaft und ihrer Interessen in aller Vielfalt
Wir suchen
Engagierte, teamfähige und offene Studierende, die über den Tellerrand eines normalen Studierenden hinausblicken wollen und die Universität im Sinne der Studierenden mitgestalten wollen. Durch die fließenden Deutsch- und guten Englischkenntnisse müssen sich die Bewerbenden exzellent mit Kanzler, Präsidentin, Vizepräsidenten und den verschiedenen Gremien verständigen können. Ein offener und respektvoller Umgang sind in diesen Gesprächen an der Tagesordnung, dementsprechende Ausdrucksweise soll von den Bewerbenden beherrscht werden. Weiterhin werden Grundkenntnisse über die Struktur der akademischen und der studentischen Selbstverwaltung erwartet. Es wird erwartet, dass die Bewerbenden in ihrer Vorstellungsrunde im Studierendenparlament ihre Motivation für die Bewerbung überzeugend darstellen können.
Ablauf der Bewerbung
Bis zum Mittwoch den 19.02.2025 können sich Studierende der BTU für den Posten der studentischen Vizepräsidentschaft bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind an praesidium@stupa-btu.de zu versenden. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist ebenfalls im Büro des Studierendenrates möglich. Die schriftlichen Bewerbungen müssen bis zum Mittwoch den 19.02.2025 um 18 Uhr, vorliegen.
Mit der Kandidatur muss angegeben werden:
- Vollständiger Name des,der Studierenden
- Studiengang des/der Studierenden
- Telefonnummer und/oder E-Mailadresse des/der Studierenden
- Studierendenbescheinigung
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Aufzählung und Erläuterung der Gremienerfahrung (wenn vorhanden)
Lebenslauf, Motivationsschreiben und Erläuterung der Gremienerfahrung werden mit den Mitgliedern des Studierendenparlaments und dem Studierendenrat geteilt. Am Freitag den 21.02.2025 werden die Kandidaturen hochschulöffentlich bekannt gemThe term of office is one year and is expected to begin at the start of the summer semester.acht. Die Kandidierenden werden in der Sitzung des Studierendenparlamentes am Dienstag 04.03.2025 ab 18:30 Uhr angehört und über ihre Eignung entschieden. Stimmberechtigt sind alle Parlamentarier*innen, die zu Beginn der Sitzung Mitglied des Parlamentes sind. Das Ergebnis wird während der Sitzung festgestellt. Abgestimmt wird nach dem Prinzip der Personenwahl und im Protokoll der Sitzung veröffentlicht. Grundlage der Abstimmung ist das in der 13. ordentlichen Sitzung des Studierendenparlaments beschlossene Verfahren.