Allgemeines
Seit dem 01.04.2024 gibt es an der BTU für berechtigte Studierende das Deutschlandsemesterticket. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.
Laufzeit |
Jeweils das ganze Semester: WiSe (01.10. - 31.03.) SoSe (01.04. - 30.09.) |
Ausgabe |
Digital über den Browser (Web-Ticket). Anschließend kann das Ticket im Google oder Apple Wallet hinterlegt werden. Der vollständige Prozess ist unten aufgezeigt |
Legitimation | Digitales-Ticket + amtlicher Lichtbildausweis |
Geltungsbereich |
Gleicher Geltungsbereich wie beim Deutschlandticket: deutschlandweit gültig im Nahverkehr |
Übertragbarkeit | personengebundenes Ticket, nicht übertragbar |
Mitnahmeregelungen |
- Kinder unter 6 Jahre, Kinderwagen, Handgepäck - Keine Mitnahme anderer Personen - Keine Mitnahme von Hunden bundesweit, im VBB-Tarifgebiet Mitnahme von 1 Hund möglich. (Regelungen können in verschiedenen Verbünden abweichen) - Keine unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern bundesweit |
Preis |
60 % des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets, das sind aktuell 29,40 € im Monat (eingezogen über die Semestergebühr und für das ganze Semester). Ab dem WiSe 2025/2026 steigen die monatlichen Kosten auf 34,80 € |
Ticket-Ausgabe & Befreiungsantrag
Ihr könnt euch das Semesterticket digital abholen, sobald ihr für das jeweilige Semester erfolgreich immatrikuliert bzw. zurückgemeldet seid. Geht dafür einfach auf
https://www.stura-btu.de/semesterticket
Für Studierende mit Semesterticketberechtigung und welche die Gründe gemäß der Semesterticketsatzung haben um sich befreien zu lassen, können dies nun auch tun:
https://form.stura-btu.de
Auf unserer Antragsplattform, kannst du auch überprüfen, ob du nach deiner Rückmeldung oder ob du überhaupt für das Semesterticket berechtigt bis:
https://form.stura-btu.de/info/semtix
"Ticket noch nicht gültig"
Das Semesterticket wird erst zum Semesteranfang gültig. Der QR-Code wird auch dann erst angezeigt. Es ist kein Fehler, sondern von dem Anbieter so programmiert.
Bezugspflicht und Berechtigung
Gemäß der Semesterticketsatzung (basierend auf dem Vertrag mit dem VBB)
§ 3 Bezugspflicht und Berechtigung aus der Semesterticketsatzung
- Immatrikulierte Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg sind zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet, soweit keine der nachfolgenden Ausnahmen des Absatzes 2 greifen. Weitere individuelle Befreiungsgründe sind durch § 4 geregelt.
- Folgende Personengruppen sind nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket über diesen Vertrag zu beziehen:
a) Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,
b) Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohnePräsenzpflicht immatrikuliert sind („Fernstudierende“),
c) Studierende, die gemäß Prüfungs- und Studienordnung in einem berufsbegleitenden Studiengäng immatrikuliert sind (Teilzeit-Studium und Berufsbegleitend sind verschiedene Dinge), [ENTFÄLLT ab dem SoSe 2025]
c) Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, die so konzipiert sind, dass die Studierenden zeitlich überwiegend einer Erwerbstätigkeit und nicht dem Studium nachgehen oder nachgehen können, [NEU ab dem SoSe 2025]
d) Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
e) Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören,
f) Studierende, die gemäß Prüfungs- und Studienordnung in einem nicht modularisierten Studienprogramm oder in einem Studienprogramm mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points im Semester immatrikuliert sind, [ENTFÄLLT ab dem SoSe 2025]
g) Studierende, die in Ergänzungs-, Zusatz- oder Aufbaustudiengängen immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende [ENTFÄLLT ab dem SoSe 2025]
Folgende Studiengänge sind daher nicht berechtigt:
- M.A. World Heritage Studies Online (b)
- Künstleriche Ausbildung (c)
- M.Sc. Bauen und Erhalten (c)
- M.Sc. Urban Design - Revitalization of Historic City Districts PO 2019 (c)
- M.B.L. Wirtschaftsrecht in Technologieunternehmen (c)
- M.Sc. Forensic Sciences und Engineering (c)
- Deutsch als Fremdsprache Online (b)
Weiterhin sind im WiSe 2024/2025 folgende Studiengänge nicht berechtigt, ab dem SoSe 2025 sind diese berechtigt und bezugspflichtig:
- PhD Studiengänge und alle Promovierenden (g)
- Brücke zum Studium (f)
- Deutsch als Fremdsprache Präsenz (f)
- ESiST - Erfolgreicher Einstieg für internationale Studierende (f)
Befreiungsgründe
Gemäß der Semesterticketsatzung (basierend auf dem Vertrag mit dem VBB)
Grundsätzlich ist eine Befreiung auf Antrag möglich. Für eine Befreiung muss ein Befreiungsgrund nach §4 Absatz 1 Buchstabe a bis e Semesterticketsatzung auf dich zutreffen:
a) bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eine Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten, [Nur bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragbar]
b) bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden, [Nur bis 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn beantragbar]
c) bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären,
d) bei Studierenden, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
e) Schwerbehinderte Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen.
Die Nichtnutzung des DST stellt keinen Befreiungsgrund dar.
Solltest du dich befreien lassen wollen kannst du deinen Antrag über dieses Online-Formular stellen: https://form.stura-btu.de/
Ausstellungsprozess
Verwendete Begriffe und Antworten auf verschiedene Fragen findet ihr unter der Abbildung.
FAQ
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Die BTU-ID ist nicht die Matrikelnummer, sondern eine BTU spezifische Kennung, die jede Person an der BTU besitzt und nur einmal vergeben wird.
Um deine BTU-ID herauszufinden, kannst du auf https://form.stura-btu.de gehen.
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Für das digitale Semesterticket brauchst du nicht zwangsläufig ein Smartphone. Du kannst dein Ticket über jedes Browserfähige Endgerät abrufen. Du kannst es bei einer Kontrolle also auch bspw. über einen Laptop oder ein Tablet vorzeigen.
Das Ausdrucken des Tickets und das Anfertigen eines Screenshots ist aufgrund der vom Bund vorgegeben Bestimmungen leider nicht möglich.
Bitte kontaktier uns, wenn du weitere Fragen hast.
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Der Kreis der berechtigten Studierenden ergibt sich aus den Vorgaben von Bund und dem VBB. Für alle Universitäten und Hochschulen in Berlin und Brandenburg gelten die gleichen Bestimmungen.
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Wir überarbeiten derzeit den Sozialfond, sodass wir dich in naher Zukunft finanziell unterstützen können.
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Beim Semesterticket handelt es sich um ein Solidarmodell. Das bedeutet, dass alle unabhängig von der Nutzung des Tickets zahlen, um für alle einen günstigeren Preis zu erwirken. Die Nichtnutzung stellt hierbei keinen Grund für eine Befreiung dar. Wir weisen aber darauf hin, dass sich das Semesterticket schon bei wenigen Fahrten im Monat für euch rechnet. (Bspw. ein Ausflug nach Berlin, Leipzig, Dresden oder Frankfurt)
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Wende dich für Namensänderungen in deinem BTU-Account an account@b-tu.de
Dies musst du auch tun, wenn du dich bereits beim Studierendenservice gemeldet hast und dort deinen Namen ändern lassen hast.
Kontakt
Bitte alle Anfragen zum Semesterticket an die folgende E-Mail Adresse stellen:
semesterticket@stura-btu.de