UPDATE : Alle aktuellen und gültigen Informationen sind auf https://www.stura-btu.de/themen/semesterticket zu finden.
Ihr habt Fragen zum Thema Semesterticket? Dann richtet sie gerne an semesterticket@stura-btu.de !
Das Deutschlandsemesterticket — Konditionen im Überblick
- Das Deutschlandsemesterticket ist gleichwertig zu einem Deutschlandticket. Das heißt alle Verkehrsmittel, in denen ein Deutschlandticket gültig ist, können auch mit dem Deutschlandsemesterticket benutzt werden.
- Das Ticket kostet 60% des Deutschlandticketpreises
- Im Sommersemester wird das Ticket garantiert 29,40€ pro Monat kosten – das heißt 176,40€ pro Semester
- Der Beitrag von 176,40€ wird mit der Rückmeldung zum Semester in einem Satz bezahlt
- ALLE BERECHTIGTEN STUDIERENDEN sind, bei Einführung des Tickets, verpflichtet dazu, den Ticketbeitrag bei ihrer Rückmeldung zu bezahlen.
- Es gibt allerdings einige Befreiungsgründe, nach denen man eine nachträgliche Rückerstattung des Ticketbeitrags vom StuRa beantragen kann
- Das Ticket wird uns digital über den Dienstleister RIDECampus bereitgestellt. Hierfür wird uns ein Berechtigungslink per E-Mail zugesandt, um das Ticket abrufen zu können.
Bezüglich der Bereitstellung des Deutschlandsemestertickets:
- Der uns zugesandte Link kann in jedem Internetfähigen Browser abgerufen werden - es ist deshalb nicht zwingend ein Handy notwendig.
- Nach Abruf des Links ist eine Anmeldung notwendig. Danach erhaltet Ihr Zugriff auf einen QR-Code, der Euer Deutschlandsemesterticket darstellt.
- Um das Ticket auch ohne Internetverbindung verwenden zu können, kann es auch in der Google- / Apple-Wallet gespeichert werden. Wir gehen davon aus, dass Personen, die kein Handy besitzen, das Ticket auch ausdrucken können.
Aber: Einige Studierende sind von Vornherein gar nicht zum Bezug des Deutschlandsemestertickets berechtigt und müssen deshalb auch den Ticketbeitrag i.H.v 176,40€ nicht zahlen. Das betrifft:
- Promotionsstudierende sowie Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz- oder Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen
- Studierende in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang
- Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen ( Das betrifft an der BTU nur einen Studiengang )
- Studierende im Urlaubs- oder Auslandssemester
- Schwerbehinderte Studierende, die ohnehin schon Anspruch auf Beförderung im ÖPNV haben
- Studierende, die ein Studium mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points im Semester absolvieren,
Sofern Ihr in eine dieser Gruppen fallt werden die von Euch zu viel gezahlte Semesterbeiträge natürlich noch zurückgezahlt, sobald der Vertrag final unterzeichnet ist.
Befreiungsgründe vom Deutschlandsemesterticket
Ausgewählte Studierende können sich vom Deutschlandsemesterticket befreien lassen. Hierfür ist ein Antrag beim Studierendenrat zu stellen - eine Antragsvorlage wird noch in nächster Zeit vorbereitet. Wer sich vom Semesterticket befreit, erhält die Kosten für volle, nicht genutzte Monate zurückerstattet ABER verliert daraufhin auch die Nutzungsberechtigung zum Deutschlandsemesterticket für den Rest des Semesters. Als Befreiungsgründe vom Semesterticket gelten die Folgenden:
- bei Studierenden, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten,
- bei Studierenden, die an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket immatrikuliert sind, kann an einer Hochschule erstattet werden,
- bei Studierenden, die nachweislich mehr als einen Monat nach Semesteranfang immatrikuliert werden, im laufenden Semester exmatrikuliert werden, ihre Immatrikulation zurücknehmen, im laufenden Semester rückwirkend beurlaubt werden oder im laufenden Semester nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären,
- bei Studierenden, die auf Grund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können. Hierunter werden auch zeitweilige Behinderungen verstanden, wenn sie für das Semester die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gleichfalls ausschließen. Die Voraussetzungen sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Folgende Umstände sind keine Befreiungsgründe:
- Es gibt KEINEN Befreiungsgrund für Personen, die ein Firmenticket besitzen. Oft ist das Deutschlandsemesterticket mit 29,40€ pro Monat immernoch günstiger als das Job-Deutschlandticket (mit dem Mindestzuschuss des Arbeitgebers liegt dieses noch bei 34,30€, fragt auch gerne mal bei eurem Arbeitgeber nach, ob sie stattdessen das Semesterticket subventionieren).
- Es gibt KEINEN Befreiungsgrund für Personen, die eine Bahncard 100 besitzen.
- Es gibt KEINEN Befreiungsgrund für Personen, die das Deutschlandsemesterticket schlichtweg nicht benötigen und/oder nicht nutzen wollen.
Was tun, wenn der Preis steigt?
Das Deutschlandticket selbst ist nun noch nichtmal ein Jahr alt. Schon zur Einführung dieses bundesweiten Tickets wurde viel über die Finanzierung diskutiert. Vor allem stellt sich die Frage: Wie lange bleibt es beim Preis von 49€ pro Monat? Jüngsten Berichten und Aussagen zufolge soll sich der Preis von 49€ zumindest in diesem Jahr nicht ändern (siehe Tagesschau ).Wenn dem so ist, dann würde sich der Preis des Deutschlandsemestertickets auch im Wintersemester auf 29,40€ pro Monat belaufen. Jedoch ist es in Zukunft immer möglich, dass eine Preissteigerung des Deutschlandtickets auch das Deutschlandsemesterticket beeinflusst, dann dieses kostet stets 60% des Deutschlandticketpreises. Wir sind diesen Preissteigerungen aber nicht gänzlich schutzlos ausgeliefert. Die Preise des Deutschlandsemestertickets werden sich nie innerhalb eines Semesters ändern. Zwischen Semestern bleibt außerdem die Möglichkeit, erneut innerhalb der Studierendenschaft und im Parlament über das Ticket zu den neuen Preisen zu Diskutieren und den Semesterticketvertrag im Ernstfall zu kündigen.
Befragung oder Urabstimmung?
Wer im Dezember einen genauen Blick auf die erste Ankündigung der jetzigen Abstimmung geworfen hat, wird feststellen, dass eigentlich von einer Urabstimmung die Rede war. Wer mit den Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft vertraut ist, weiß, dass das Durchaus zwei unterschiedliche Dinge sind. Tatsächlich war eigentlich eine Urabstimmung, welche bei genügend Stimmen zu einem VERPFLICHTENDEN Ergebnis für das Studierendenparlament führt, geplant. Doch es gab gleich mehrere rechtliche Fragen und Probleme, die dieses Vorhaben nach und nach erschwert haben. Schließlich hat nun auch noch eine Rechtsprüfung beim Jusitariat der Universität ergeben, dass eine Urabstimmung beim Thema Semesterticket gar nicht möglich ist, da es sich um eine Finanzangelegenheit handelt. Deshalb wird nun eine einfache Befragung der Studierendenschaft durchgeführt, welche zwar das Parlament nicht zu einer Aktion verpflichtet, aber bei einem klaren Ergebnis dennoch einen bleibenden Eindruck hinterlassen wird.