Allgemeines
Ab dem 01.04.2024 gibt es an der BTU für berechtigte Studierende das Deutschlandsemesterticket. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.
Laufzeit |
Jeweils das ganze Semester: WiSe (01.10. - 31.03.) SoSe (01.04. - 30.09.) |
Ausgabe |
Digital über den Browser (Web-Ticket). Anschließend kann das Ticket im Google oder Apple Wallet hinterlegt werden. Der vollständige Prozess ist unten aufgezeigt |
Legitimation | Digitales-Ticket + amtlicher Lichtbildausweis |
Geltungsbereich |
Gleicher Geltungsbereich wie beim Deutschlandticket: deutschlandweit gültig im Nahverkehr |
Übertragbarkeit | personengebundenes Ticket, nicht übertragbar |
Mitnahmeregelungen |
- Kinder unter 6 Jahre, Kinderwagen, Handgepäck - Keine Mitnahme anderer Personen - Keine Mitnahme von Hunden bundesweit, im VBB-Tarifgebiet Mitnahme von 1 Hund möglich. (Regelungen können in verschiedenen Verbünden abweichen) - Keine unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern bundesweit |
Preis | 60 % des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets, das sind aktuell 29,40 € im Monat. (eingezogen über die Semestergebühr und für das ganze Semester) |
Ticket & Befreiungsantrag
Ihr könnt euch das Semesterticket nun digital abholen.
Geht dafür einfach auf
https://www.stura-btu.de/semesterticket
Für Studierende mit Semesterticketberechtigung und welche die Gründe gemäß der Semesterticketsatzung haben um sich befreien zu lassen, können dies nun auch tun:
https://form.stura-btu.de
Studierende, die nicht berechtigt sind erhalten das Geld als Guthaben in ihr myBTU-Portal, über welches es dann an euer Konto zurücküberwiesen wird.
Ausstellungsprozess
Verwendete Begriffe und Antworten auf verschiedene Fragen findet ihr unter der Abbildung.
FAQ
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Die BTU-ID ist nicht die Matrikelnummer, sondern eine BTU spezifische Kennung, die jede Person an der BTU besitzt und nur einmal vergeben wird.
Um deine BTU-ID herauszufinden, kannst du auf https://form.stura-btu.de gehen.
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Bei der DST-Berechtigung handelt es sich um die Berechtigung zum DeutschlandSemesterTicket, was auch geichzeitig NUR die Bezugspflichtigen Studierenden sind.
Auszug aus der Semesterticketsatzung:
§ 3 Bezugspflicht und Berechtigung
- Immatrikulierte Studierende der BTU Cottbus-Senftenberg sind zum Bezug des Deutschlandsemestertickets verpflichtet, soweit keine der nachfolgenden Ausnahmen des Absatzes 2 greifen. Weitere individuelle Befreiungsgründe sind durch § 4 geregelt.
- Folgende Personengruppen sind nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket über diesen Vertrag zu beziehen:
a) Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes,
b) Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohnePräsenzpflicht immatrikuliert sind („Fernstudierende“),
c) Studierende, die gemäß Prüfungs- und Studienordnung in einem berufsbegleitenden Studiengäng immatrikuliert sind,
d) Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten,
e) Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören,
f) Studierende, die gemäß Prüfungs- und Studienordnung in einem nicht modularisierten Studienprogramm oder in einem Studienprogramm mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points im Semester immatrikuliert sind,
g) Studierende, die in Ergänzungs-, Zusatz- oder Aufbaustudiengängen immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende
Kontakt
Bitte alle Anfragen zum Semesterticket an die folgende E-Mail Adresse stellen:
semesterticket@stura-btu.de